Gemeinsam für gepflegte und sichere Wege: Freie Wähler unterstützen Bürgerinnen & Bürger

Die FREIEN WÄHLER sind Hinweisen und Bitten aus der Bevölkerung nachgegangen und haben
sich um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht gekümmert. Der öffentliche Gehweg in einem Wohngebiet war durch Hecken, Disteln und über die Grundstücksflächen wuchernde Brombeersträucher nicht mehr begehbar.
Da unklar war, wer für die Pflege in diesem Bereich zuständig sei und sich die Kontaktaufnahme zum Besitzer der Liegenschaft schwierig darstellte, wandte sich Fraktionsvorsitzender Thorsten Reuter an den Fachbereich VI (Betriebshof), der unter anderem für die Grünflächenunterhaltung im öffentlichen
Bereich zuständig ist. Nach Rücksprache mit diesem Fachbereich konnte der Grundstücksbesitzer über den Fachbereich III (Bürgerservice, Sicherheit und Ordnung) auf seine Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden und der Mangel wurde beseitigt.
Was ist bei der Heckenpflege während der Schonzeit zu beachten?
Wenn die Hecke an einen öffentlichen Fußweg grenzt, kommen zusätzlich zu den
Naturschutzregeln vor allem Verkehrssicherungspflichten ins Spiel. Über den Gehweg ragende
Zweige sollten zurückgeschnitten werden, wenn sie den Fußverkehr behindern. Die Gemeinde
kann Grundstückseigentümer dazu verpflichten, den öffentlichen Verkehrsraum freizuhalten. Ein
notwendiger schonender Rückschnitt zur Beseitigung einer konkreten Behinderung ist somit
zulässig.
In Deutschland gilt grundsätzlich:
Vom 1. März bis 30. September dürfen Hecken, Gebüsche und andere Gehölze nicht stark
zurückgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Erlaubt ist jedoch ein
schonender Form- und Pflegeschnitt, also z. B. das Kürzen des frischen Jahreszuwachses.
Wichtig ist jedoch, dass auch außerhalb des Verbotszeitraums keine besetzten Nester oder
Lebensstätten wild lebender Tiere beeinträchtigt werden dürfen.
Gerne können sich die Bürgerinnen & Bürger weiterhin an uns wenden!
Eine weitere Möglichkeit unkompliziert dabei zu helfen, Probleme in Bad Arolsen und den
Stadtteilen zu melden und so auf Schäden aufmerksam zu machen bietet der Mängelmelder der
Stadt Bad Arolsen. Er ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, Schäden und Probleme im
öffentlichen Raum schnell online zu melden – zum Beispiel kaputte Straßen, beschädigte
Gehwege, defekte Straßenlaternen oder andere Mängel.
Dazu wählt man auf der Homepage der Stadt Bad Arolsen (https://www.bad-arolsen.de) den
Button „Etwas melden“ aus. Auf der Karte wählt man dann den Ort des Problems aus,
beschreibt kurz den Mangel und kann bei Bedarf ein Foto hinzufügen. Anschließend wird die
Meldung an die zuständige Stelle der Stadt weitergeleitet. Die Mitarbeitenden prüfen den Hinweis
und kümmern sich – je nach Art und Dringlichkeit des Problems – um die weitere Bearbeitung.


