Transparenzbekanntmachung
nach EU-Verordnung 2024/900.
1. Der Sponsor:
FREIE WÄHLER Bad Arolsen
Vorsitzender Martin Hock
Nicolaistraße 5
34454 Bad Arolsen
2. Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:
FREIE WÄHLER Bad Arolsen (FW)
Bei unabhängigen Vereinen gibt es keine Pflicht zu fiktiven Strukturen:
Gesetzesquelle: Verordnung (EU) 2024/900
Artikel 12(1)(b) TTPW-VO fordert Angabe der „Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert“ nur bei tatsächlicher Kontrolle durch Rechte, Verträge oder andere Mittel.
EU-Leitlinien C(2025)5514
Kommissionsleitlinien (8.10.2025) definieren „letzliche Kontrolle“ als bestimmenden Einfluss (z.B. Verträge, Eigentum), nicht fiktiv. Bei unabhängigen Vereinen: Keine Angabe, wenn keine höhere Instanz)
3. Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
FREIE WÄHLER Bad Arolsen
Vorsitzender Martin Hock
Nicolaistraße 5
34454 Bad Arolsen
Finanzierung aus eigenen Vereinsmitteln und Spenden
4. Zeitraum, in dem die politische Anzeige veröffentlicht, zugestellt oder verbreitet werden soll:
01.01.2026 – 31.03.2026
5. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige erhalten haben:
Keine Zuwendungen erhalten.
6. Aggregierte Beträge und aggregierter Wert anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Werbekampagne erhalten haben:
Geplante Ausgaben i. H. v. bis zu 5.500 EUR
7.Informationen über die Herkunft der Beträge und sonstigen Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen erhalten haben:
Herkunft der Mittel: Die finanziellen Mittel wurden durch gezielte Wahlspende durch die eigenen Mitglieder, sowie vorhandener Kassenbeständen aus bereits vor Inkrafttreten der EU-V 2024-900 erhaltener Spenden durch die eigenen Mitglieder ausschließlich aus EU-Mitgliedsstaaten erzielt.
8.Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge und des aggregierten Werts anderer Leistungen, die die Anbieter politischer Werbedienstleistungen für die politische Anzeige und gegebenenfalls die politische Werbekampagne erhalten haben:
Berechnung auf Basis der Zuwendungen an Spendenmittel.
9.Die politische Anzeige steht im Zusammenhang mit:
Kommunalwahl 2026 der Stadt Bad Arolsen, LK Waldeck-Frankenberg, Hessen- nach Kommunalwahlgesetz KWG.
10.Offizielle Informationen über die Modalitäten der Teilnahme an den Wahlen im Zusammenhang mit der politischen Anzeige:
11.Links zum europäischen Archiv für politische Online-Anzeigen
Keine Einträge / keine Online-Anzeigen im europäischen Archiv vorhanden.
12.Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?
Meldungen per E‑Mail an: info@freie-waehler-bad-arolsen.de (Betreff: ‚Beschwerde politische Werbung‘)
oder postalisch an:
FREIE WÄHLER Bad Arolsen
Vorsitzender Martin Hock
Nicolaistraße 5
34454 Bad Arolsen
Wir prüfen Beschwerden zeitnah und nehmen ggf. Korrekturen vor.
13.Eine frühere Veröffentlichung der politischen Anzeige bzw. einer früheren Fassung wurde aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung (EU) 2024/900 ausgesetzt oder eingestellt.
Keine Einstellung auf Grund eines Verstoßes gegen die EU-V 2024/900.
